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BFH, 20.08.1996 - VII R 39/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bindung des Senats an eingeholte Vorabentscheidungen über die zolltarifliche Einordnung von Computergehäusen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
KN 8473 3090 - 8471 9359
Computergehäuse; Tarifierung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 20.06.1996 - C-121/95
VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus BFH, 20.08.1996 - VII R 39/94
Auf dieses Ersuchen hat der EuGH mit Urteil vom 20. Juni 1996 C-121/95, auf dessen Gründe sich der Senat bezieht, wie folgt erkannt:. - EuGH, 03.02.1977 - 52/76
Benedetti / Munari
Auszug aus BFH, 20.08.1996 - VII R 39/94
Es ist dem Revisionsantrag entsprechend zu erkennen (§ 126 Abs. 3 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --), nachdem auf Grund der in diesem Verfahren eingeholten Vorabentscheidung, an die der Senat gebunden ist (EuGH, Urteil vom 3. Februar 1977 Rs 52/76, EuGHE 1977, 163, 183), davon auszugehen ist, daß die Tarifauffassung der Klägerin zutreffend, die der OFD dagegen unzutreffend ist, mit der Folge, daß der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage unter Aufhebung der anderslautenden Vorentscheidung stattzugeben ist. - BFH, 16.03.1995 - VII R 39/94
Anwendbarkeit der Vorschriften des Gemeinsamen Zolltarifs
Auszug aus BFH, 20.08.1996 - VII R 39/94
In dem Verfahren über die von der Klägerin gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) eingelegte Revision hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 16. März 1995 VII R 39/94 (BFH/NV 1995, 1107), auf den wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes verwiesen wird, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Frage der Auslegung der maßgebenden Zolltarifvorschriften eingeholt.